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FAQ
Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

FAQ - Allgemeine Fragen
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Q1) Was ist FATCA?

Um die Steuerhinterziehung zu Lasten der Vereinigten Staaten einzudämmen, haben das US-amerikanische Finanzministerium US Department of Treasury («US-Finanzministerium») und die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service («IRS») zusammengearbeitet und im Jahr 2010 das Gesetz «Foreign Account Tax Compliance Act» («FATCA») eingeführt, das am 30. Juni 2014 in Kraft getreten ist.

In Verbindung damit haben die Vereinigten Staaten mit anderen Ländern zwischenstaatliche Abkommen (Inter-governmental Agreements, «IGA») über die Umsetzung von FATCA abgeschlossen, in Folge derer die FATCA-Bestimmungen Teil der lokalen Gesetzgebung in den jeweiligen Ländern werden. Am 14. Februar 2013 haben die Schweiz und die Vereinigten Staaten («USA») ein solches zwischenstaatliches Abkommen abgeschlossen, das am 30. Juni 2014 in Kraft trat.

Der Schwerpunkt von FATCA liegt auf der grenzüberschreitenden Meldung von Informationen von einer Nicht-US-Bank direkt an die IRS (Model 2 IGA) oder indirekt über ihre lokalen Steuerbehörden (Model 1 IGA) in Bezug auf alle von US-Personen gehaltenen Nicht-US-Konten, um sie daran zu hindern, Nicht-US-Finanzinstitute und andere finanzielle Organisationen dazu zu nutzen, die US-Besteuerung auf ihr Einkommen und ihre Vermögenswerte zu umgehen.

FATCA stellt strenge Verfahren auf, die von Nicht-US-Finanzinstituten befolgt werden müssen, um diese steuerlichen Informationen zu erfassen und falls erforderlich direkt oder indirekt an die IRS zu melden.

In der Schweiz erfolgt die Meldung direkt durch die Finanzinstitute, da die Schweiz ein Abkommen nach Model 2 IGA unterzeichnet hat.

Q2) Wie funktioniert FATCA?

Als Finanzinstitut ist Swissquote Bank AG (nachfolgend «die Bank» oder «wir») dazu verpflichtet, bestimmte steuerliche Informationen über all ihre Kund*innen zu erfassen. Sollten wir feststellen, dass Sie eine US-Person sind, müssen wir bestimmte Informationen über Ihr Konto (weitere Einzelheiten siehe Frage 11) jährlich direkt an die IRS melden.

Wie in Frage 1 erwähnt, werden diese steuerlichen Informationen gemäss dem zwischenstaatlichen Abkommen zwischen der Schweiz und den USA gemeldet. Allerdings sollten Sie beachten, dass gemäss FATCA keine Steuern einbehalten werden (d.h. FATCA ist ein reines Meldeverfahren), ausser in bestimmten seltenen Fällen.

Q3) Welche Länder haben sich zur Einhaltung von FATCA verpflichtet?

Über 110 Länder halten bereits die FATCA-Bestimmungen ein, darunter auch alle grossen Finanzzentren. Eine vollständige Liste der Länder, die sich zur Einhaltung von FATCA verpflichtet haben, sowie Informationen über das Datum, an dem sie begonnen haben oder beginnen werden, Informationen zu melden, finden Sie im Treasury FATCA Resource Center.

Q4) Wann ist FATCA in der Schweiz in Kraft getreten?

FATCA ist in der Schweiz am 30. Juni 2014 in Kraft getreten, die erste Meldung erfolgte 2015 (in Bezug auf das Kalenderjahr 2014).

Q5) Sind alle Banken von FATCA betroffen?

Alle ausländischen Finanzinstitute (FFIs) – einschliesslich Nicht-US-Banken, Broker, Versicherungsunternehmen und Vermögensverwalter – in teilnehmenden Ländern (weitere Einzelheiten siehe Frage 3) sind zur Einhaltung von FATCA verpflichtet.

Q6) Bin ich von FATCA betroffen?

FATCA betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen (inkl. Trusts, Stiftungen, Personen- oder Kapitalgesellschaften), die zu US-Steuerzwecken als US-Personen gelten, sowie einige juristische Personen, deren Eigentümer als US-Personen gelten (die «Kontrollinhaber*innen»). Wenn es sich um eine juristische Person handelt, ist es erforderlich, deren Klassifizierung zu FATCA-Zwecken (entweder als Finanzinstitut, aktives nichtfinanzielles Institut oder passives nichtfinanzielles Institut) gemäss den in den FATCA-Regeln festgelegten strengen Kriterien zu ermitteln.

Q7) Muss ich der Bank für FATCA zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen?

Bei Konten, die am oder vor dem 30. Juni 2014 eröffnet wurden (ein «bestehendes Konto»), überprüfen wir die bereits in den Unterlagen der Bank vorhandenen Informationen und kontaktieren Sie nur, um zusätzliche Informationen anzufordern, wenn uns bestimmte Informationen fehlen oder wir Zweifel bezüglich Ihres FATCA-Status haben.

Bei Konten, die am oder nach dem 1. Juli 2014 (ein «neues Konto») eröffnet wurden, werden alle notwendigen Informationen bei der Eröffnung des Kontos von Ihnen erfasst.

Q8) Was passiert, wenn ich der Bank diese Informationen nicht zur Verfügung stelle?

Wenn Sie die Eröffnung eines neuen Kontos beantragen, d.h. am oder nach dem 1. Juli 2014, es jedoch versäumen, der Bank die gemäss FATCA erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, wird die Bank die Eröffnung Ihres neuen Kontos ablehnen.

Wenn Ihr Konto ein bestehendes Konto ist, d.h. am oder vor dem 30. Juni 2014 eröffnet wurde, und Sie uns die von uns zur Feststellung Ihres FATCA-Status nachträglich angeforderten zusätzlichen Informationen nicht zur Verfügung stellen, wird Ihr Konto als so genanntes «Non-Consenting Account» (ein Konto ohne Zustimmungserklärung) klassifiziert, und wir sind ggf. verpflichtet, Ihr Konto an die IRS zu melden, wenn wir Grund zur Annahme haben, dass Sie eine US-Person sind (weitere Einzelheiten siehe Frage 7). Wir empfehlen Ihnen daher dringend, uns rechtzeitig alle von uns angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen, um sicherzustellen, dass Ihre Informationen im Rahmen von FATCA nicht inkorrekt gemeldet werden.

Q9) Werden Informationen über mein Konto gemeldet?

Wenn Sie zu Steuerzwecken als US-Person gelten, werden Informationen über Ihr Konto an die IRS gemeldet.

Q10) Welche Informationen werden gemeldet?

Sofern erforderlich, umfassen die Informationen, die gemäss FATCA an die IRS gemeldet werden, je nach Ihrer FATCA-Klassifizierung Folgendes:

  • Im Falle einer natürlichen Person als Kontoinhaber*in: deren Name, Anschrift, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer (TIN);
  • Im Falle einer juristischen Person als Kontoinhaber*in, die nicht selbst ein Finanzinstitut ist: deren Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer (TIN);
  • und falls die juristische Person im Sinne von FATCA als nichtfinanzieller ausländischer Rechtsträger (passiver NFFE) klassifiziert wurde: Name, Anschrift, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer (TIN) jedes Kontrollinhabers/jeder Kontrollinhaberin;
  • Die Kontonummer;
  • Der Name, die Global Intermediary Identification Number (GIIN) und Qualified Intermediaries Employer Identification Number (QI-EIN) der Bank;
  • Der Kontosaldo oder -wert am 31. Dezember jedes Kalenderjahres; Der aus der Veräusserung oder der Rückzahlung von Vermögen während des Kalenderjahres erzielte Bruttoerlös;
  • und Der Bruttobetrag aller Dividenden, Zinsen und sonstigen Beträge, die in jedem Kalenderjahr auf das Konto gezahlt oder gutgeschrieben wurden.
Q11) Wird mein Konto auch dann gemeldet, wenn sich kein Guthaben mehr auf dem Konto befindet?

Ja.

Q12) Wird mein Konto auch dann gemeldet, wenn ich es vor der Meldung schliesse?

Ja, Ihr Konto wird im darauffolgendem Jahr für das aktuelle Jahr gemeldet, selbst wenn Sie es jetzt oder später schliessen.

Q13) Wie oft erfolgt die Meldung meines Kontos?

Jedes Jahr, so lange Sie als US-Person gelten, es sei denn, Sie schliessen Ihr Konto. In diesem Fall wird Ihr Konto nur im darauffolgenden Jahr gemeldet.

Q14) Was passiert, wenn sich meine Umstände ändern?

Sie sind verpflichtet, uns über sämtliche Änderungen Ihrer Umstände zu informieren, die sich auf die gemäss FATCA gemeldeten Informationen auswirken könnten. Dies beinhaltet zum Beispiel unter anderem (i) jede Änderung bezüglich Ihres Wohnsitzes oder Ihrer Staatsangehörigkeit, (ii) jede Änderung Ihrer Steueridentifikationsnummer (TIN) sowie (iii) im Falle einer juristischen Person, jede Änderung des Kontrollinhabers/der Kontrollinhaberin oder Änderungen bezüglich des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit des Kontrollinhabers/der Kontrollinhaberin.

Q15) Werde ich darüber informiert, bevor Informationen über mein Konto gemäss FATCA gemeldet werden?

Wir bemühen uns nach besten Kräften, unsere Kund*innen vor der ersten Meldung ihres Kontos/ihrer Konten gemäss FATCA zu informieren.

Q16) Kann ich eine Kopie meiner gemeldeten Daten erhalten?

Ja, Sie können von der Bank einen Auszug mit den an die IRS übermittelten Daten anfordern. Der Auszug ist gegen eine Gebühr von CHF 20 und erst nach Abschluss der Meldung, d.h. nach dem 31. Juli jedes Jahres, erhältlich.

Q17) Kann die FATCA-Erklärung mit dem Steuernachweis oder dem Portfolioauszug abgestimmt werden?

Die FATCA-Erklärung kann nicht mit dem Steuernachweis oder dem Portfolioauszug abgestimmt werden, da diese drei verschiedenen Erklärungen nicht nach identischen Prinzipien erstellt werden. Die FATCA-Erklärung stellt einen indikativen Wert des Kundenvermögens dar (d.h. den Bruttobetrag des Vermögens zum Jahresende (Wertpapiere und Barmittel), den Bruttobetrag aller Verkäufe und Rückzahlungen sowie die während des betreffenden Jahres erzielten Bruttoeinkünfte) und wird vom IRS nur als unverbindlicher Richtwert über die Situation des Kunden verwendet. Sie kann daher nicht verwendet werden, um daraus zu zahlende Steuerbeträge abzuleiten.

Q18) Zu welchen Zwecken werden die gemeldeten Informationen genutzt?

Im Allgemeinen sind die gemeldeten Informationen nur dem IRS zur Verfügung zu stellen und nur zu Steuerzwecken zu nutzen.

Q19) Wie wirkt sich FATCA auf die Vertraulichkeit meiner Daten aus?

Datenschutz und die vertrauliche Behandlung von Informationen sind ein wesentlicher Bestandteil von FATCA. Laut detaillierten Regelungen mussten robuste Datenschutzgarantien bestehen, bevor die Schweiz ein zwischenstaatliches Abkommen mit den USA abgeschlossen hat. Weiterhin ist es der Bank nicht gestattet, die erhaltenen Informationen an Finanzinstitute oder ausländische lokale Regierungsstellen zu übertragen; sie sind nur zu steuerlichen Zwecken zu nutzen. Allerdings ist die Bank ggf. verpflichtet, der Eidgenössischen Steuerverwaltung (die «ESTV») auf Anfrage einige Informationen zugänglich zu machen.

Wir werden die Vertraulichkeit Ihrer Daten wahren. Ihre FATCA-Informationen übermitteln wir nur, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Q20) Wie interagiert FATCA mit AIA?

FATCA hat keine Auswirkungen auf das AIA-Verfahren, da die beiden Systeme parallel laufen.

Q21) Wo kann ich weitere Informationen zu FATCA finden?

Weiterführende Informationen zu FATCA finden Sie auf den folgenden Websites:

FATCA Website des Schweizerischen Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF)

FATCA Website der Schweizerischen Bankiervereinigung

FATCA Website des IRS

Wenn Sie Fragen darüber haben, wie FATCA Sie persönlich betrifft, kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

Dieses Dokument dient nur zu Informationszwecken und stellt in keinerlei Hinsicht - vor allem nicht in steuerlicher - eine Beratung dar. Es kann jederzeit abgeändert werden, insbesondere infolge einer Gesetzesänderung oder einer veränderten Praxis der zuständigen Behörden.