Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen

AIA 

Zur Unterstützung der Steuerbehörden im Kampf gegen weltweite Steuerhinterziehung hat die Organisation für Wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit («OECD») zusammen mit den G20 einen regulatorischen Rahmen zum Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen («AIA»), auch als gemeinsamer Meldestandard («Common Reporting Standard» oder «CRS») bekannt, entwickelt. Rund 100 Länder, einschliesslich der Schweiz und aller anderen bedeutenden Finanzzentren, haben den AIA bereits umgesetzt. Der AIA verpflichtet Finanzinstitute (wie Banken, Broker, Versicherungsgesellschaften und Vermögensverwalter) Informationen zum Steuerstatus ihrer Kunden zu erheben und, falls der Kunde in einem Land ansässig ist, mit dem die Schweiz eine AIA‑Vereinbarung geschlossen hat, ist das schweizerische Finanzinstitut verpflichtet, Angaben über die Identität des Kunden sowie gewisse Kontoinformationen an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu melden, die diese Angaben anschliessend mit den Steuerbehörden in dem Partnerland austauscht. 

AEOI

Der AIA betrifft potentiell nicht ansässige Kontoinhaber, einschliesslich natürlicher Personen und juristischer Personen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschliesslich Trusts, Stiftungen und Personengesellschaften). Die Meldung von Informationen im Rahmen des AIA findet im Allgemeinen nicht statt, wenn Sie in demselben Land wie das Finanzinstitut ansässig sind, was bedeutet, dass eine in der Schweiz ansässige Person nicht gemeldet wird, auch wenn das schweizerische Finanzinstitut bei der Anwendung des AIA dennoch gewisse Informationen über diese in der Schweiz ansässige Person erheben wird.

Wichtig

Wenn Sie Fragen zu Ihrer allgemeinen steuerlichen Situation haben oder eine Beratung zu den Auswirkungen des AIA für Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, da wir unsere Kunden weder in Steuerfragen beraten noch externe Steuerberater empfehlen oder vermitteln (keine externe Hotline). Wenn Sie Fragen zu den Informationen haben, die wir im Rahmen des AIA von Ihnen anfordern, steht Ihnen unser Customer Care Center gerne zur Verfügung.

FAQ

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden FAQ. Dieser Hinweis dient nur zu Informationszwecken und sollte nicht als Beratung jeglicher Art, insbesondere steuerlicher Art, interpretiert werden. Er kann jederzeit geändert werden, insbesondere nach einer Änderung der Gesetze oder der Verfahren der zuständigen Behörden.

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