Träumen Sie von Ihrem eigenen Zuhause? Mit unserer Online-Hypothek sichern Sie sich die günstigsten Zinssätze für die Finanzierung Ihrer eigenen vier Wände.
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Gemeinsam mit unserem Partner für Hypotheken, der Basellandschaftlichen Kantonalbank, bieten wir Ihnen die günstigsten Online-Hypotheken für die Finanzierung Ihres Eigenheims oder attraktive Konditionen für Hypotheken-Ablösungen.
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Zinssätze
Die angegebenen Zinssätze sind nur indikative Richtwerte und gelten für erstklassiges Wohneigentum. Es handelt sich um Zinssätze für Ersthypotheken bis zur Höhe von 80% des Marktwerts der betreffenden Immobilie. Die Zinssätze unterliegen Marktschwankungen und werden laufend angepasst.
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Wenn Sie noch kein Kunde bei uns sind, können Sie online ein Trading-Konto eröffnen, um von unserem günstigen Finanzierungsangebot zu profitieren.
Haben Sie Fragen zu diesem Angebot?
Bedingungen
Um eine Swissquote Hypothek beantragen zu können, erfüllen Sie folgende Bedingungen:
• Sie sind Kunde/Kundin bei der Swissquote. Ihr/ Ihre Lebenspartner/in kann für die Finanzierung als zusätzlicher Kreditnehmer eine Mitschuldnerschaft eingehen. Sie leben in der Schweiz und sind keine US-Person.
• Ihr laufendes Einkommen als Arbeitnehmer/in, aus selbstständiger Erwerbstätigkeit oder als Rentner/in, stellt die Tragbarkeit der Liegenschaft langfristig sicher
• Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit ist ein steuerbares Einkommen von mind. CHF 100'000 über die letzten 3 Jahre nachzuweisen
• Die Tragbarkeit darf kalkulatorisch nicht über 35% (Hauptwohnsitz) respektive 20% (Zweitwohnsitz/Feriendomizil) liegen
• Die Liegenschaft muss in der Schweiz liegen.
• Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein bestehendes Einfamilienhaus oder eine bestehende Eigentumswohnung. Sich im Bau befindende Liegenschaften können nicht finanziert werden.
• Das Grundstück gehört Ihnen; Finanzierungen auf Baurechtsparzellen sind nicht möglich.
• Im Grundbuch ist weder eine Nutzniessung, ein Vorkaufsrecht, noch ein Wohnrecht an eine Drittperson eingetragen
• Beim Kauf einer Liegenschaft müssen die Eigenmittel vor Kreditgewährung vollständig erbracht werden können (Pensionskassenvorbezug nicht möglich).
• Die Ablösung einer Liegenschaft mit bestehendem Pensionskassenvorbezug ist nur möglich, wenn die Belehnung (Hypothek+Pensionskassenvorbezug/Liegenschaftswert) bei höchstens 67% liegt.
• Der maximale Darlehensbetrag für den Hauptwohnsitz und den Zweitwohnsitz/Feriendomizil beträgt 80%. Die Mindestrückzahlung für einen Hauptwohnsitz wird so festgelegt, dass der Darlehensbetrag innerhalb von 15 Jahren um maximal 67% reduziert wird.
• Die Zinsen sind vierteljährlich zu begleichen.
• Die Amortisationen (Kreditrückzahlungen) werden durch die Bank festgelegt und sind halbjährlich mit gleichbleibenden Teilzahlungen zu begleichen. Die indirekte Amortisation über Vorsorgeguthaben (Sparen 3) ist nicht möglich.
• Für die Belastung der Zinsen und Amortisationen sowie die Abwicklung der Hypothek wird ein Verbindungskonto bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank eröffnet. Die termingerechte Bereitstellung der Gelder liegt in der Verantwortung des Kunden.
• Der erste Auszahlungszeitpunkt (bei gestaffelter Hypothekenauszahlung aufgrund vertraglicher Umstände) liegt zwischen heute und einem Jahr. Der letzte Auszahlungszeitpunkt (vollständige Hypothekenauszahlung) liegt zwischen dem ersten Auszahlungszeitpunkt und fünf Jahren.